Lassen Sie uns heute über die UN-Verordnung Nr. 129 sprechen. Die meisten Leute dachten, R129 sei gleichbedeutend mit i-Size. Nein, ganz und gar nicht. In den einheitlichen Bestimmungen zur Genehmigung von Enhanced Child
Rückhaltesysteme, die an Bord von Kraftfahrzeugen verwendet werden, zeigen, dass die unten aufgeführten Babyautositze (Kinderrückhaltesystem für Kinder in Kraftfahrzeugen) alle die R129-Zertifizierung beantragen können.
(a) Integrierte universelle ISOFIX-Kinderrückhaltesysteme (i-Size);
(b) Integrierte, fahrzeugspezifische ISOFIX-Kinderrückhaltesysteme;
(c) Nicht-integrierte universelle verbesserte Kinderrückhaltesysteme (i-Size-Sitzerhöhung);
(d) nichtintegrale, fahrzeugspezifische verbesserte Kinderrückhaltesysteme (fahrzeugspezifische Sitzerhöhung);
(e) Integrierte, universelle, verbesserte Kinderrückhaltesysteme mit Gurt;
(f) Integrale, fahrzeugspezifische, verstärkte Kinderrückhaltesysteme mit Gurt.
Hier handelt es sich bei den verbesserten Kinderrückhaltesystemen um Babyautositze oder Kindersicherheitssitze. Wie wir sehen, gibt es 6 Arten von Babyautositzen, die die R129-Zertifizierung beantragen können. I-Size ist nur einer der 6.
In dieser Verordnung werden die Begriffe „i-Size“ und „Universalgürtel“ definiert.
„i-Size“ (Integral Universal ISOFIX Enhanced Child Restraint Systems) ist eine Kategorie verbesserter Kinderrückhaltesysteme, die in erster Linie für die Verwendung in allen i-Size-Sitzpositionen eines Fahrzeugs konzipiert sind.
„Universal Belted“ (Integral Universal Belted Enhanced Child Restraint System) ist eine Kategorie von verbesserten Kinderrückhaltesystemen, die in erster Linie für die Befestigung nur mit dem Sicherheitsgurt für Erwachsene in allen universellen Sitzpositionen eines Fahrzeugs konzipiert sind.
Aus der Regelung von R129 können wir erkennen, dass i-Size nicht mit der R129-Zulassung übereinstimmt. Wenn Ihr Babyautositz über einen Universalgurt mit R129-Zertifizierung verfügt, ist das glaubwürdig.